Rechtsprechung
VGH Bayern, 14.01.2009 - 1 ZB 08.97 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Errichtung einer Grenzgarage unter Verletzung von Abstandsflächenrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Folge einer gegen das Abstandsflächenrecht verstoßenden Errichtung eines Gebäudes an der Grundstücksgrenze; Möglichkeit der Errichtung einer sog. "Grenzgarage" ohne Baugenehmigung bei Geringfügigkeit der Überschreitung; Anordnung einer teilweisen oder vollständigen ...
- Judicialis
BauGB § 30 Abs. 3; ; BauGB § 34 Abs. 1 Satz 1; ; BauNVO § 23 Abs. 2; ; BauNVO § 23 Abs. 3; ; BauNVO § 23 Abs. 5 Satz 2; ; BayBO Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1; ; BayBO Art. 76 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Errichtung einer Grenzgarage unter Verletzung von Abstandsflächenrecht; Geringfügigkeit des Rechtsverstoßes; Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten (verneint); Folgen eines Verstoßes gegen Abstandsflächenrecht für das ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Errichtung einer Grenzgarage unter Abstandsverletzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 22.11.2007 - M 11 K 07.2696
- VGH Bayern, 14.01.2009 - 1 ZB 08.97
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2009, 628
- BauR 2009, 1430
- BauR 2009, 696
- BayVBl 2009, 694
Wird zitiert von ... (41) Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 27.12.2001 - 26 ZB 00.2890
Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau einer Schleppergarage; Einhaltung …
Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2009 - 1 ZB 08.97
Die gegen Abstandsflächenrecht verstoßende Errichtung eines Gebäudes an der Grundstücksgrenze oder mit einem für das Einhalten der Abstandsfläche auf dem Baugrundstück zu geringen Grenzabstand hat nicht zur Folge, dass die Abstandsfläche (teilweise) auf dem Nachbargrundstück liegt und dort von Gebäuden und gebäudeähnlichen Anlagen freigehalten werden muss sowie nicht auf die auf dem Nachbargrundstück erforderlichen Abstandsflächen angerechnet werden darf (Klarstellung zu BayVGH vom 20.2.2002 BayVBl 2002, 499).Nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 20.2.2002 BayVBl 2002, 499) verpflichtet zwar auch eine infolge Nichtausführung des Vorhabens gegenstandslos gewordene Übernahme den Eigentümer des dienenden Grundstücks zur Freihaltung der Abstandsfläche, wenn ein anderes Gebäude - maßgeblich gestützt auf die irrige Annahme, die Abstandsflächenübernahme gelte auch für dieses Vorhaben - bestandskräftig als Grenzanbau genehmigt wurde.
Nur diese Auslegung vermeidet eine unverhältnismäßige Belastung des Eigentumsrechts des Nachbarn durch das Freihaltegebot des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayBO und das Überdeckungsverbot des Art. 6 Abs. 3 BayBO (so auch: Koch/Molodovsky/Famers, BayBO, Art. 6 RdNrn. 43 und 104; Dhom in Simon/Busse, BayBO, Art. 6 a. F. RdNr. 73; Hauth, BauR 2008, 775; a. A. Dirnberger in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, Die neue bayerische Bauordnung, Art. 6 RdNr. 65 [unter Berufung auf BayVGH vom 20.2.2002 a. a. O.]).
- BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende …
Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2009 - 1 ZB 08.97
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts richtet sich der Nachbarschutz bei einem Verstoß gegen eine nicht dem Nachbarschutz dienende Festsetzung nach der entsprechend heranzuziehenden Vorschrift des § 15 Abs. 1 BauNVO (BVerwG vom 6.10.1989 BVerwGE 82, 343 = BayVBl 1990, 154). - BVerwG, 04.06.1996 - 4 C 15.95
Bauordnungsrecht: Begriff der ordnungsmäßigen Grundstücksnutzung, …
Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2009 - 1 ZB 08.97
Einen Anspruch auf Einschreiten hat der Nachbar aber nur, wenn jede andere Entscheidung angesichts der Schwere der Rechtsverletzung auch unter Berücksichtigung der Belange des Bauherrn ermessensfehlerhaft wäre, wenn also das Ermessen zu Gunsten des Nachbarn "auf Null" reduziert ist (vgl. BayVGH vom 21.1.2002 - 2 ZB 00.780 - juris; BayVerfGH vom 3.12.1993 BayVBl 1994, 110; BVerwG vom 4.6.1996 NVwZ-RR 1997, 271; vom 10.12.1997 NVwZ 1998, 395). - VerfGH Bayern, 03.12.1993 - 108-VI-92
Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2009 - 1 ZB 08.97
Einen Anspruch auf Einschreiten hat der Nachbar aber nur, wenn jede andere Entscheidung angesichts der Schwere der Rechtsverletzung auch unter Berücksichtigung der Belange des Bauherrn ermessensfehlerhaft wäre, wenn also das Ermessen zu Gunsten des Nachbarn "auf Null" reduziert ist (vgl. BayVGH vom 21.1.2002 - 2 ZB 00.780 - juris; BayVerfGH vom 3.12.1993 BayVBl 1994, 110; BVerwG vom 4.6.1996 NVwZ-RR 1997, 271; vom 10.12.1997 NVwZ 1998, 395). - VGH Bayern, 21.01.2002 - 2 ZB 00.780
Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2009 - 1 ZB 08.97
Einen Anspruch auf Einschreiten hat der Nachbar aber nur, wenn jede andere Entscheidung angesichts der Schwere der Rechtsverletzung auch unter Berücksichtigung der Belange des Bauherrn ermessensfehlerhaft wäre, wenn also das Ermessen zu Gunsten des Nachbarn "auf Null" reduziert ist (vgl. BayVGH vom 21.1.2002 - 2 ZB 00.780 - juris; BayVerfGH vom 3.12.1993 BayVBl 1994, 110; BVerwG vom 4.6.1996 NVwZ-RR 1997, 271; vom 10.12.1997 NVwZ 1998, 395).
- VGH Bayern, 23.11.2011 - 14 BV 10.1811
Zur Frage, ob eine 30m hohe Mobilfunkanlage einen Sonderbau nach Art. 2 Abs. 4 …
Hieraus folgt, dass ein Nachbar grundsätzlich weder einen Anspruch auf Durchführung des richtigen Verfahrens hat noch einen solchen auf Durchführung eines Verfahrens überhaupt, denn die Vorschriften über die Genehmigungspflicht, die Genehmigungsfreiheit und das Genehmigungsverfahren dienen i.d.R. nicht dem Schutz des Nachbarn, sondern "nur" dem öffentlichen Interesse an einem geordneten Verwaltungsverfahren (BayVGH vom 14.1.2009 BayVBl. 2009, 694/695; ebenso OVG Bautzen vom 20.1.2010 BauR 2010, 947 (LS); OVG Saarl vom 27.5.2010 Az.: 2 B 95/10; OVG MV vom 21.12.2010 Az. 3 M 244/10 alle für das Baugenehmigungsverfahren). - VGH Bayern, 11.11.2014 - 15 B 12.2672
Erledigung einer Baugenehmigung "auf andere Weise" durch Änderungsantrag und …
Auf die Frage, ob auch ein Verstoß gegen das Überdeckungsverbot des Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayBO 1998 (Art. 6 Abs. 3 BayBO 2008) vorliegt, kommt es nicht mehr an (vgl. dazu aber BayVGH, B.v. 14.1.2009 - 1 ZB 08.97 - BayVBl. 2009, 694 = juris Ls und Rn. 27;… Molodovsky/Kraus in Molodovsky/Famers/Kraus, BayBO, Stand: April 2014, Art. 6 Rn. 104). - VG München, 17.05.2021 - M 8 K 19.6030
Nachbarklage gegen Bauvorbescheid für Wohn- und Geschäftshaus im innerstädtischen …
Denn sogar die gegen Abstandsflächenrecht verstoßende Errichtung eines Gebäudes an der Grundstücksgrenze oder mit einem für das Einhalten der Abstandsfläche auf dem Baugrundstück zu geringen Grenzabstand hat nicht zur Folge, dass die Abstandsfläche (teilweise) auf dem Nachbargrundstück liegt (BayVGH, B.v. 14.1.2009 - 1 ZB 08.97, NVwZ-RR 2009, 628).
- VG Augsburg, 20.12.2016 - Au 3 K 15.789
Klage gegen wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von gesammeltem …
Hieraus folgt, dass ein Dritter grundsätzlich weder einen Anspruch auf Durchführung eines "richtigen" Verfahrens noch einen solchen auf Durchführung eines Verfahrens überhaupt hat, denn die Verfahrensvorschriften dienen i.d.R. nicht dem Schutz des Dritten, sondern "nur" dem öffentlichen Interesse an einem geordneten Verwaltungsverfahren (vgl. z.B. BayVGH, B.v. vom 14.1.2009 - 1 ZB 08.97 - OVG Saarl, B.v. 27.5.2010 - 2 B 95/10 - beide juris). - VG Augsburg, 19.04.2016 - Au 3 K 15.774
Drittanfechtung einer wasserrechtlichen Genehmigung wegen Verstoßes gegen …
Hieraus folgt, dass ein Dritter grundsätzlich weder einen Anspruch auf Durchführung eines "richtigen" Verfahrens hat noch einen solchen auf Durchführung eines Verfahrens überhaupt, denn die Verfahrensvorschriften dienen i.d.R. nicht dem Schutz des Nachbarn, sondern "nur" dem öffentlichen Interesse an einem geordneten Verwaltungsverfahren (vgl. z. B. BayVGH, B. v. vom 14.1.2009 - 1 ZB 08.97 - BayVBl. 2009, 694; OVG Saarl, B. v. 27.5.2010 - 2 B 95/10 - juris). - VG Augsburg, 13.10.2011 - Au 5 K 10.724
Untätigkeitsklage; Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten (verneint); …
Ein Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten hat der Nachbar aber nur, wenn jede andere Entscheidung angesichts der Schwere der Rechtsverletzung auch unter Berücksichtigung der Belange des Bauherrn ermessensfehlerhaft wäre, wenn also das Ermessen zu Gunsten des Nachbarn "auf Null" reduziert ist (BayVGH vom 14.1.2009, Az. 1 ZB 08.97; ; BayVGH vom 21.1.2002, Az. 2 ZB 00.780; ; BayVerfGH vom 3.12.1993, BayVBl 1994, 110).Da Garagen mit den in Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 BayBO genannten Maßen trotz offener Bauweise grundsätzlich ohne seitlichen Grenzabstand zulässig sind, ist anzunehmen, dass ein Gebäude, das zwar ein einzelnes der in Art. 6 Abs. 9 Abs. 1 Nr. 1 BayBO normierten Maße nicht einhält, in der Gesamtwirkung jedoch einem nach dieser Vorschrift zulässigem Vorhaben entspricht, in der Regel keine unzumutbaren Auswirkungen auf das Nachbargrundstück hat (vgl. BayVGH vom 14.1.2009, Az. 1 ZB 08.97; ).
- VG München, 15.07.2019 - M 8 K 19.1250
Neubau eines innerstädtischen Wohnhauses verletzt keine Nachbarrechte
Denn durch die erteilte Abweichung wird die von Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO vorgesehene Abstandsflächentiefe verkürzt, sodass die Abstandsfläche, obgleich dadurch Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO nicht eingehalten wird, an der Grenze zum Nachbargrundstück endet; das Nachbargrundstück muss infolge der Abweichung nicht im Umfang der Abstandsflächenüberschreitung von Bebauung freigehalten werden (…vgl. BayVGH, B.v. 15.11.2005 - 2 CS 05.2817 - juris Rn. 2; B.v. 14.1.2009 - 1 ZB 08.97 - juris Rn. 27). - VGH Bayern, 30.05.2016 - 15 ZB 16.630
Prüfungsumfang im Baugenehmigungsverfahren
Bei einer wertenden Gesamtbetrachtung der vorliegenden Situation kommt zusätzlich ins Spiel, dass die gegen Abstandsflächenrecht verstoßende Errichtung eines Gebäudes auf einem Grundstück nicht zur Folge hat, dass die davon ausgelöste Abstandsfläche teilweise auf einem benachbarten Grundstück liegt und dort von Gebäuden oder gebäudeähnlichen Anlagen freizuhalten ist sowie nicht auf die dort erforderlichen Abstandsflächen angerechnet werden darf (BayVGH, B. v. 14.1.2009 - 1 ZB 08.97 - BayVBl 2009, 694 = juris Ls und Rn. 27). - VG Augsburg, 19.04.2016 - Au 3 K 15.516
Drittanfechtung einer wasserrechtlichen Genehmigung wegen Verletzung …
Hieraus folgt, dass ein Nachbar grundsätzlich weder einen Anspruch auf Durchführung des richtigen Verfahrens hat noch einen solchen auf Durchführung eines Verfahrens überhaupt, denn die Vorschriften über die Genehmigungspflicht, die Genehmigungsfreiheit und das Genehmigungsverfahren dienen i. d. R. nicht dem Schutz des Nachbarn, sondern "nur" dem öffentlichen Interesse an einem geordneten Verwaltungsverfahren (BayVGH vom 14.1.2009 BayVBl. 2009, 694/695; ebenso OVG Bautzen vom 20.1.2010 BauR 2010, 947 (LS); OVG Saarl vom 27.5.2010 Az.: 2 B 95/10; OVG MV vom 21.12.2010 Az. 3 M 244/10 alle für das Baugenehmigungsverfahren). - VG München, 09.05.2016 - M 8 K 15.459
Unterschreitung der Abstandsfläche und atypische Situation
Nur diese Auslegung vermeidet eine unverhältnismäßige Belastung des Eigentumsrechts des Nachbarn durch das Freihaltegebot des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayBO und das Überdeckungsverbot des Art. 6 Abs. 3 BayBO (vgl. BayVGH, B. v. vom 14.1.2009 - 1 ZB 08.97 - juris Rn. 27). - VG München, 15.07.2019 - M 8 K 18.2286
Rechtmäßiger Vorbescheid für Neubau eines Wohnhauses
- VG Würzburg, 20.09.2016 - W 4 S 16.929
Erfolgloser Nachbar-Eilrechtsschutz gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung …
- VG Augsburg, 19.04.2016 - Au 3 K 15.520
Kein Drittschutz gegen wasserrechtliche Genehmigung für bauliche Anlage im …
- VG München, 15.12.2014 - M 8 K 13.3686
Justizvollzugsanstalt, Verwaltungsgebäude, Verwaltungsanlage, Nutzungstyp, …
- VG München, 16.09.2016 - M 8 SN 16.2790
Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
- VG Augsburg, 21.03.2013 - Au 5 K 12.655
Untätigkeitsklage; Verpflichtung zu bauaufsichtlichem Einschreiten (verneint); …
- VG München, 19.05.2020 - M 1 K 16.5906
Nachbarklage gegen Wohn- und Geschäftshaus - Verletzung der Abstandsflächen
- VG München, 18.03.2016 - M 8 SN 15.4963
Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen Neubau eines Mehrfamilienhauses - …
- VGH Bayern, 06.08.2013 - 15 CS 13.1076
Nachbarbaugenehmigung für die Aufstockung eines grenznahen Gebäudes
- VGH Bayern, 03.11.2011 - 14 ZB 11.2209
Keine ernstlichen Zweifel
- VG München, 02.05.2011 - M 8 K 10.1026
Rechtskraft
- VGH Bayern, 24.03.2022 - 1 ZB 22.74
Nachbarklage gegen Bauvorbescheid
- VGH Bayern, 03.11.2011 - 14 ZB 11.2211
Keine ernstlichen Zweifel
- VGH Bayern, 03.11.2011 - 14 ZB 11.2206
Keine ernstlichen Zweifel
- VG München, 30.09.2013 - M 8 K 12.3499
Dachgeschossausbau bei einem Bestandsgebäude, das die aktuellen Abstandsflächen …
- VGH Bayern, 03.11.2011 - 14 ZB 11.2204
Keine ernstlichen Zweifel
- VGH Bayern, 03.11.2011 - 14 ZB 11.2241
Keine ernstlichen Zweifel
- VGH Bayern, 03.11.2011 - 14 ZB 11.2208
Keine ernstlichen Zweifel
- VGH Bayern, 26.10.2011 - 14 ZB 11.2207
Keine ernstlichen Zweifel
- VGH Bayern, 26.10.2011 - 14 ZB 11.2210
Keine ernstlichen Zweifel
- VGH Bayern, 24.10.2011 - 14 ZB 11.2203
Keine ernstlichen Zweifel
- VG München, 19.10.2023 - M 9 SN 23.4236
Eilrechtsschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung, Abstandsflächen nach …
- VGH Bayern, 03.11.2011 - 14 ZB 11.2205
Keine ernstlichen Zweifel
- VG Würzburg, 01.04.2010 - W 5 E 10.239
Bad Neustadt a.d. Saale; Nachbarklage eines Hotel- und Caféinhabers; …
- VG Augsburg, 12.10.2015 - Au 5 E 15.1414
Vorläufiger Rechtsschutz; Einstweilige Anordnung; Baugenehmigung im vereinfachten …
- VG München, 25.07.2012 - M 11 E 12.3119
Nachbarantrag auf bauaufsichtliches Einschreiten (Baueinstellung); Kein …
- VG Augsburg, 24.11.2011 - Au 5 K 11.1531
Untätigkeitsklage; Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten (verneint); …
- VG Ansbach, 29.04.2014 - AN 9 E 14.00085
Baurecht; Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; …
- VG Würzburg, 14.02.2013 - W 5 K 12.450
Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten; Beseitigungsanordnung; …
- VG Augsburg, 13.02.2013 - Au 5 K 12.1421
Verpflichtungsklage; bauaufsichtliches Einschreiten; Baubeseitigung; …
- VG Würzburg, 06.08.2009 - W 5 K 08.956
Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten; Ermessen; Spruchreife; …